Aktenzeichen AN 18 E 22.50014

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VG Ansbach: Entscheidung vom 25.03.2022

Einstweilige Anordnung im Dublin-Verfahren, Familienzusammenführung gemäß Art. 9 und Art. 10 Dublin-III-VO, Begriff der Erstentscheidung in der Sache, Art. 10 Dublin-III-VO, Versteinerungsklausel Art. 7 Abs. 2 Dublin III-VO, Selbsteintritt aus humanitären Gründen, Art. 17 Abs. 2 Dublin-III-VO

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