Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweg, Klagebefugnis der Beteiligten i.S.v. Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG als Träger der Straßenbaulast, Überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Einziehung, Flurbereinigungsplan, Flurbereinigungsrechtliches Sonderregime
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