Aktenzeichen V ZB 138/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:131016BVZB138.15.0
RCN:
RCNMV596DLSJG4ZY9E

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.10.2016

Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte bei Verschlechterung des Gesundheitszustands des Schuldners

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