Aktenzeichen I ZR 13/12

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RCNMTJJYC4NQ2GDHK7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.02.2013

Revisionsentscheidung: Zurückverweisung bei lückenhaften Ausführungen zu Hilfsanträgen im Berufungsurteil; Voraussetzungen einer Verweisung an das für Kartellsachen zuständige Oberlandesgericht - Basis3

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