Aktenzeichen 36 U 2046/23 e

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OLG München: Entscheidung vom 07.12.2023

Verjährungsfrist, Beginn der Verjährung, Nach Eintritt der Verjährung, Einrede der Verjährung, Abschalteinrichtung, Unerlaubte Handlung, Übereinstimmungsbescheinigung, Anspruchsbegründender Umstand, Ungerechtfertigte Bereicherung, Grob fahrlässige Unkenntnis, Gebrauchtwagenkauf, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, Unzulässigkeit, Klagepartei, Klageabweisung, Zu berücksichtigende Tatsachen, Schluss der mündlichen Verhandlung, Rücknahme der Berufung, Gelegenheit zur Stellungnahme, Landgerichte

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