Aktenzeichen III R 39/08

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ECLI nicht verfügbar.
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RCNMSJAM9J7YPZV7X3

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 30.09.2010

(Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO - Voraussetzungen für den Erlass einer Teileinspruchsentscheidung - Verfassungsmäßiges Zustandekommen des JStG 2007 - Formelle Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes - Beendigung der Ungewissheit i.S. des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO)

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