Aktenzeichen Au 7 S 16.258

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNMRTR4L7PQ6JEFXC

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VG Augsburg: Entscheidung vom 25.05.2016

Ungültigkeit eines tschechischen Führerscheins - Unbegründetheit des Antrages

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