Aktenzeichen VI ZR 180/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:070323UVIZR180.22.0
RCN:
RCNMQQAKETQ69NC6NX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.03.2023

Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars bei einer Inkassodienstleistung

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