Aktenzeichen 2 Sa 29/21

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RCNMQ9F2RJH9WQLR6C

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 12.05.2021

Coronavirus, SARS-CoV-2, Arbeitsvertrag, Versetzung, Italien, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsleistung, Direktionsrecht, Tarifvertrag, Sozialauswahl, Ermessensentscheidung, Arbeitsbedingungen, Inhaltskontrolle, Ermessen, Auswahlentscheidung, billigem Ermessen, deutsches Recht, Zeitpunkt der Entscheidung

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