Aktenzeichen 22 ZB 21.1817

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VGH München: Entscheidung vom 29.06.2022

Stilllegungsanordnung in Bezug auf einen Abfalllagerplatz und eine Anlage zum Brechen von Abfällen, formelle Illegalität, Beweislast für das Vorliegen einer Baugenehmigung bestimmten Inhalts, Amtsermittlungsgrundsatz, Hinweispflicht des Gerichts, Beweisanträge, Entscheidung durch Gerichtsbescheid, Rüge der Befangenheit des erstinstanzlichen Gerichts im Antrag auf Zulassung der Berufung

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