Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Beiziehung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten zu Kartelldelikten in einem Zivilverfahren gem § 273 Abs 2 Nr 2 ZPO, §§ 474, 477 Abs 4 S 1 StPO - Anwendung des "Doppeltürmodells" (BVerfGE 130, 151) - § 299 Abs 1 ZPO lässt Raum für gerichtliche Abwägung über Einsichtgewährung in Beiakten
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