Aktenzeichen XII ZB 265/10

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RCNMPMA573AVTL9K8N

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.05.2011

Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung; Gebot der Waffengleichheit

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