Aktenzeichen 2 Sa 343/20

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RCNMNYJFWS76B4VF4R

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 03.03.2021

Arbeitnehmer, Erkrankung, Arbeitgeber, Arbeitszeit, Betriebsrat, Bewilligung, Krankheit, Tarifvertragsparteien, Freistellung, Erholungsurlaub, Anspruch, Berufung, Freistellungsanspruch, Auslegung, gesetzlichen Form, Freistellung des Arbeitnehmers

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