Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2013
Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der zentralen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen einer benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Stimmabgabe eines mitberechtigten Ehegatten für den anderen mitberechtigten Ehegatten hinsichtlich ihres gemeinsamen Miteigentumsanteils