Aktenzeichen V ZR 109/12

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RCNMNVZC9NLRHKWK8K

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.07.2013

Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der zentralen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen einer benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Stimmabgabe eines mitberechtigten Ehegatten für den anderen mitberechtigten Ehegatten hinsichtlich ihres gemeinsamen Miteigentumsanteils

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