Aktenzeichen 14 U 4063/21

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RCNMNV6Q2PR6LVMF45

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OLG München: Urteil vom 14.03.2024

Restwert, Nutzungsentschädigung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Differenzschaden, Kaufpreis, Schadensberechnung, Rechtshängigkeit, Ersatzfähige, Laufleistung, Nutzungsvorteil, Kaufvertrag, Kostenentscheidung, Klageabweisung, Kosten des Berufungsverfahrens, Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, Ältere Fahrzeuge, Gesamtlaufleistung, Schuldhaftes Handeln, Tatsächliche Feststellungen, Schriftsätze

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