Aktenzeichen 5 StR 387/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:100119B5STR387.18.0
RCN:
RCNMNTDQX2CW9C5DSC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.01.2019

Verschlechterungsverbot bei Rechtsmittel oder Wiederaufnahmeantrag des Angeklagten, seines gesetzlichen Vertreters oder der Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten: Erstmalige Anordnung der Einziehung nach neuem Recht

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