Aktenzeichen VI ZB 46/11

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RCNMN5EECPBPAF6S8T

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.04.2012

Rechtsanwaltsvergütung: Geltendmachung der Umsatzsteuer auf getätigte Auslagen durch einen vorsteuerabzugsberechtigten Rechtsanwalt

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