Aktenzeichen 15 N 20.411

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RCN:
RCNMMR4RJR2YWB3N8Q

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VGH München: Urteil vom 31.03.2021

Begründung zum Bebauungsplan, Abstandsflächentiefe, Abstandsflächenrecht, Antragsgegner, Mischgebiet, Schalltechnische Untersuchung, Kostenentscheidung, Rücksichtnahmegebot, Bundsverwaltungsgericht, Plangebiet, Befähigung zum Richteramt, Prozeßbevollmächtigter, Wohnnutzung, Abwägungsgebot, Unwirksamkeit, Streitwertfestsetzung, Private Belange, Städtebauliche Rechtfertigung, Prozeßkostenhilfeverfahren, Normenkontrollantrag

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