Aktenzeichen 4 BN 50/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2021:070621B4BN50.20.0
RCN:
RCNMLQXBVU5KJWSSGY

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 07.06.2021

Erhebung von Einwendungen "schriftlich oder zur Niederschrift" als zulässiger Zusatz bei der Auslegungsbekanntmachung

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