Aktenzeichen 1 O 17/23

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ECLI:
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RCN:
RCNML7LNSN48S89ZKS

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LG Passau: Urteil vom 16.11.2023

Abschalteinrichtung, Verbotsirrtum, Sittenwidrigkeit, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Elektronisches Dokument, Hilfsantrag, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Streitwert, Klageantrag, Rechtsprechung des BGH, Betriebsuntersagung, Unzulässigkeit, Elektronischer Rechtsverkehr, Klagepartei, Restwert, Auskunftserteilung, OLG Koblenz, Differenzschaden, Rechtshängigkeit, Unvermeidbarkeit

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