Aktenzeichen 3 B 42/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:060617B3B42.16.0
RCN:
RCNMKCEX35BQK9WYA6

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 06.06.2017

Gleichwertigkeit einer in Russland abgeschlossenen Zahnarztausbildung

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