Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens (Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II ) - Erkrankung eines Richters kann überlange Verfahrensdauer nicht rechtfertigen - hier: unzureichende Darlegungen der Beschwerdeführerin zur subjektiven Bedeutung der Sache und den konkreten Auswirkungen der außerordentlich langen Verfahrensdauer (fünf Jahre)
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