Aktenzeichen 2 StR 338/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:141216U2STR338.16.0
RCN:
RCNMK7W7XAKAZXJFQL

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.12.2016

Berücksichtigung von Milderungsgründen im Rahmen der Strafzumessung

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