Aktenzeichen VI ZR 377/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:061222UVIZR377.21.0
RCN:
RCNMJPWYN556EFYMHT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.12.2022

Fortgeltung des sog. Quotenvorrechts des Beamten gegenüber dem Beihilfeträger

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