Aktenzeichen 20 NE 21.919

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RCNMJH5LMH8VZY4WNK

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VGH München: Entscheidung vom 15.04.2021

Außervollzugsetzung, Einstweilige Anordnung, Normenkontrollantrag, Folgenabwägung, Ermächtigungsgrundlage, Summarische Prüfung, Kunstfreiheit, Verfassungskonforme Auslegung, Verordnungsgeber, Untersagung, Offene Erfolgsaussichten, Prüfung der Erfolgsaussicht, Kostenentscheidung, Festsetzung des Gegenstandswertes, Fallzahlen, Prüfungsmaßstab, Außerkrafttreten, Grundrechten, Grundrechtsausübung, Hauptsacheverfahren

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