Aktenzeichen IX ZR 102/11

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RCN:
RCNMHZWW94HK8C6CBE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.03.2012

Insolvenzanfechtung: Nachweis der Überschuldung durch Vorlage der Handelsbilanz; Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs als Indiz für Zahlungsunfähigkeit

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