Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein größeres Fernsehgerätes eines Sicherungsuntergebrachten, dessen Sehkraft eingeschränkt ist - Verletzung der Rechtsschutzgarantie iVm der Gewährleistung körperlicher Unversehrtheit sowie der Informationsfreiheit - Zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch ungerechtfertigte gerichtliche Verweigerung einer Sachentscheidung
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