Nichtannahmebeschluss: Pressefreiheit gewährleistet kein Recht darauf, gerichtliche Veröffentlichungsverbote mit Mitteln der Presse unterlaufen zu können - hier: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung eines Veröffentlichungsverbots nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde erfolglos, da offensichtlich unbegründet
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