Aktenzeichen 28 W (pat) 28/11

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RCNMH27BWYDVUKXUSH

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 22.09.2011

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "BULLI" – zum Schutzhindernis der üblichen Bezeichnung: Begriff muss für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen selbst allgemein sprachgebräuchlich oder verkehrsüblich sein – einzelnes Modell eines Herstellers ist keine Ware im Sinne des Markengesetzes – keine übliche Bezeichnung - keine Schutzunfähigkeit aus sonstigen Gründen

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