Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "BULLI" – zum Schutzhindernis der üblichen Bezeichnung: Begriff muss für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen selbst allgemein sprachgebräuchlich oder verkehrsüblich sein – einzelnes Modell eines Herstellers ist keine Ware im Sinne des Markengesetzes – keine übliche Bezeichnung - keine Schutzunfähigkeit aus sonstigen Gründen
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