Aktenzeichen VI ZR 79/10

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RCNMGYHZW9ZS4EJ33X

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.02.2011

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Tatsächlich angefallene Reparaturkosten innerhalb der 130%-Grenze entgegen der Einschätzung des Sachverständigen

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