Aktenzeichen 4 AZR 486/11

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RCN:
RCNMFU6GSRWR55XBZG

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 20.03.2013

Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß Anl 1a Vorbem Nr 1 Abs 3 BAT (Bund/TdL)

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