Aktenzeichen IV ZB 23/19, IV ZB 24/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:120220BIVZB23.19.0
RCN:
RCNMFQAZK8Q4FPML29

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.02.2020

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenverantwortliche Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt bei ungewöhnlichen Fällen; Gleichsetzung einer Stellungnahmefrist mit der Wiedereinsetzungsfrist; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung von Amts wegen

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.