Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzulässigkeit wegen Subsidiarität bei ausstehender fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge gem § 33a StPO - zudem mangelnde Ausführungen zur Rechtswegerschöpfung, insb zu einem Antrag nach §§ 33a S 2, 47 Abs 2 StPO
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