Aktenzeichen RO 14 K 24.30086

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RCNMDJ2JJWAQZUFMBM

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VG Regensburg: Urteil vom 26.03.2024

Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Folgeantrag, keine Prüfung von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen durch das Bundesamt, wenn ein Asylfolgeantrag als unzulässig abgelehnt und keine neue Abschiebungsandrohung erlassen wird, Notwendigkeit eines (isolierten) Wiederaufgreifensantrags hinsichtlich einer bestandskräftigen Abschiebungsandrohung

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