Asylrecht, Herkunftsland: Nigeria, Folgeantrag, keine Prüfung von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen durch das Bundesamt, wenn ein Asylfolgeantrag als unzulässig abgelehnt und keine neue Abschiebungsandrohung erlassen wird, Notwendigkeit eines (isolierten) Wiederaufgreifensantrags hinsichtlich einer bestandskräftigen Abschiebungsandrohung
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