Aktenzeichen 2 C 59/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:190418U2C59.16.0
RCN:
RCNMDDXEJ68MRF749W

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 19.04.2018

Bindungswirkung der Tatsachenfeststellungen eines ausländischen Strafurteils im Disziplinarverfahren

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