Aktenzeichen 2 StR 358/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:191120B2STR358.20.0
RCN:
RCNMCXCP9N3A86G3H7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.11.2020

Umfang der Anklage und der Tat im verfahrensrechtlichen Sinn: Einbeziehung von Delikten auf der Fahrt zum Tatort

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