Aktenzeichen 25 W (pat) 32/09

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RCN:
RCNMCUVD4LA68AUV66

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 25.02.2010

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)" – Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich - keine Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung erfordert keinen nahezu einhelligen Durchsetzungsgrad - zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung - bei saisonal vertriebener Warenform ist eine Verkehrsbefragung geeignet, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Saisongeschäft durchgeführt wurde - Anmeldung einer Warenform, die von verschiedenen Mitbewerbern ähnlich oder identisch benutzt wird, erfolgt nicht ohne weiteres bösgläubig - Wettbewerbern verbleiben ausreichende weitere Möglichkeiten der Warengestaltung - Ausschließlichkeitsrecht schränkt Mitbewerber nicht unzumutbar ein

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