Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.12.2021
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch verfehlte Behandlung eines Rechtsmittels (Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 30a EGGVG ) als unstatthaft
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