Aktenzeichen W 8 E 23.277

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RCNMAPRYBJ78GEUMSU

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VG Würzburg: Entscheidung vom 31.03.2023

Eilantrag, einstweilige Untersagung der Veröffentlichung einer Beanstandung auf staatlicher Seite, NADH 20 mg &, Q10 100mg für Menschen, Nicotinamid Adenin, Dinukleotid Hydrid, NADH, Nicotinamidadenindinukleotid, Nahrungsergänzungsmittel in Abgrenzung zu Arzneimittel, staatliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet, nicht zugelassener oder verbotener Stoff, Novel-Food-Verordnung, nennenswerte Verwendung vor dem 15. Mai 1997 offengelassen, Verwendung als Lebensmittel mit neuer oder gezielt veränderter Molekularstruktur schon vor dem Stichtag bejaht, Lebensmittel, bei dessen Herstellung ein vor dem Stichtag für die Herstellung von Lebensmitteln übliches Verfahren angewandt wurde, Erfordernis einer nennenswerten Verwendungsgeschichte für streitige Kategorien betreffend Molekularstruktur bzw. Herstellungsverfahren nicht erforderlich, kein neuartiges Lebensmittel

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