Aktenzeichen 416 C 18778/23

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RCNMAAFR325FX2SW7Y

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AG München: Urteil vom 29.11.2023

Mieterhöhungsverlangen, Ortsübliche Miete, Mietspiegel München, Stichtagsdifferenz, Ortsübliche Vergleichsmiete, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Erhöhung der Miete, Elektronisches Dokument, Kostenentscheidung, Bisherige Nettomiete, Elektronischer Rechtsverkehr, Zuschlag, Wohnungsgröße, Willenserklärungen, Betriebskosten, Gartenanteil, Zeitmietvertrag, Hinzurechnung, Qualifizierte elektronische Signatur, Klageabweisung

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