Aktenzeichen AN 17 K 19.50816

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RCN:
RCNM9R3BQFB4QBLJ89

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VG Ansbach: Entscheidung vom 04.06.2021

Erledigendes Ereignis bei Aufhebung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist (Anschluss an BayVGH, B.v. 18.5.2020 – 3 ZB 20.50004 u.a. – juris), Kostentragung durch Beklagte bei Ablauf der Überstellungsfrist wegen Kirchenasyl

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