Aktenzeichen III R 48/08

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ECLI:
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RCN:
RCNM9PJ83XLX5X3ZR8

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 04.08.2011

(Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an dessen Ehegatten und an dessen eigenes Kind - Zweck des Familienleistungsausgleichs - Unterhaltslastquoten der Eltern - Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG - Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers)

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