Aktenzeichen 15 N 21.3023

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RCNM9M4DQQYQMD4YXQ

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VGH München: Urteil vom 26.09.2022

Niederschlagswasserbeseitigung als abwägungsrelevanter Belang, Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans, Divergenz zwischen planerisch Gewolltem und tatsächlich Beschlossenem, unzulässige inhaltliche Korrektur eines Bebauungsplans durch die Gemeindeverwaltung ohne Beteiligung des Gemeinderats, Bestimmtheit von Festsetzungen zur Wandhöhe

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