Aktenzeichen 423 C 1636/18

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RCNM8KRZPBJ3A8XYJM

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AG München: Urteil vom 05.07.2018

Formelle Anforderungen an die Kündigung wegen Eingenbedarfs: Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat

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