Aktenzeichen I B 125/12

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RCN:
RCNM7X6WBZJJJ3KQSV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 16.10.2012

(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.10.2012 I B 128/12 - Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F.)

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