Aktenzeichen L 5 KR 584/19 B ER

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RCNM7KC7A6A5EWPP3E

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LSG München: Entscheidung vom 27.04.2020

Beitragsrecht: Haftung des Entleihers für Gesamtsozialversicherungsbeiträge für aus dem Ausland entliehene Arbeitnehmer einer im Handelsregister gelöschten Zeitarbeitsagentur

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