Aktenzeichen 36 U 1256/22

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RCNM7AW67X47DB263V

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OLG München: Urteil vom 22.12.2023

verfassungsmäßig berufener Vertreter, Streitwertfestsetzung, Schadensberechnung, Schadenminderungspflicht, Berufungsrücknahme, Schadensersatzpflicht, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Schadensschätzung, Nutzungsentschädigung, Sachverständigengutachten, Maßgeblicher Zeitpunkt, Darlegungs- und Beweislast, Tatbestandswirkung, geldwerter Vorteil, Vorteilsausgleichung, Veräußerung, Übereinstimmungsbescheinigung, Zug-um-Zug, Substantiierungslast, Verbotsirrtum

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