Aktenzeichen 3 B 58/12

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RCNM6PSKSP5F62QYUY

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 13.02.2013

Widerruf und Rückforderung einer Zuwendung; Verletzung der Ausschreibungspflicht; schwerer Verstoß gegen die VOB/VOL; Ermessensausübung

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