Aktenzeichen 3 C 29/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2014:111214U3C29.13.0
RCN:
RCNM5WZE8XWKMCQDUW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 11.12.2014

Örtlicher Benutzungszwang einer Tierkörperbeseitigungsanlage für Schlachtabfälle; Vereinbarkeit mit Europarecht

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