Aktenzeichen 1 ZB 22.625

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RCNM4V2VW3WVLXN2CU

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VGH München: Entscheidung vom 19.09.2022

Vorbescheid, Rechtmäßigkeit von Bebauungsplanfestsetzungen, Städtebauliche Belange des Denkmalschutzes, Maß der baulichen Nutzung, Zusammenfassung zweier Grundstücke zu einem Baugrundstück

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